Glossar
3
 Minuten

Worin unterscheidet sich ein Werkvertrag zur Zeitarbeit?

Ein Werkvertrag findet Anwendung, wenn ein Unternehmen für ein anderes eine Leistung erbringt, die zum Erstellen eines bestimmten Werkes oder Ergebnisses führt, unabhängig von der dafür aufgewandten Zeit.
Von
Nelly Prüß
Newsletter
Kein Spam, sondern laufend interessante Artikel, exklusive Interviews und spannende News direkt in ihrem Posteingang.
Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, ein anderes Unternehmen oder einen einzelnen Selbstständigen mit der Anfertigung eines Werks zu beauftragen. Dabei wird ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) geschlossen, bei dem sich der Beauftragte zur Herstellung des Werks verpflichtet, und der Besteller zur Zahlung der Vergütung. Den Angestellten wird dadurch zwar ein Ziel vorgegeben, die Ausführung obliegt jedoch immer noch der Weisung der angeheuerten Firma. Der Hersteller handelt also unternehmerisch selbstständig und kann selbst über die Verwendung von Arbeitsmitteln und Mitarbeitern, sowie den Zeitaufwand entscheiden. Er ist dazu verpflichtet, die vollständige Haftung für das Endergebnis zu übernehmen.

Der Arbeitgeber ist zur Zahlung des Werklohns verpflichtet, bekommt jedoch nur das Endergebnis in Rechnung gestellt - nicht die Arbeitskräfte oder Arbeitszeit. Die beauftragte Firma tritt in Vorleistung, da die Vergütung erst bei Abnahme des Werkes erfolgt. Bei der Fertigstellung dürfen keine erheblichen Mängel auftreten. In manchen Fällen hat der Auftragnehmer gemäß dem Gesetz (§ 632a BGB) oder vertraglicher Vereinbarung einen Anspruch auf Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungsteile. Die Bezahlung erfolgt meist durch Einheitspreise, wobei mit Leistungseinheiten gerechnet wird, also mit einem Festpreis beispielsweise pro Stück oder pro Kilogramm. Auch eine Vergütung nach Zeitaufwand oder nach Pauschalpreis ist möglich, wird jedoch eher selten angewendet. Die Preiskalkulation basiert auf einigen Leistungsmerkmalen:

  • die Tariflöhne der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
  • der geschätzte Zeitaufwand pro Leistungseinheit,
  • anfallende Materialkosten sowie allgemeine Geschäftskosten,
  • ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn.

Die Vergütung nach Einheitspreisen ist relativ leicht zu kalkulieren, da die Gesamtdauer der Leistungserbringung nicht berücksichtigt wird. Es ist daher irrelevant für die Berechnung des Werklohns, wenn der Hersteller länger braucht als erwartet. Die endgültige Vergütung wird nach der Erbringung der Leistung ermittelt, sodass der Werklohn von den vorläufigen Annahmen im Vertrag abweichen kann.

Welche Punkte muss ein Werkvertrag beinhalten?

Gegenstände, die durch einen Werkvertrag in Auftrag gegeben werden können, sind Bau- und Reparaturarbeiten, Transportleistungen, handwerkliche Tätigkeiten sowie die Erstellung von Gutachten und Plänen. Dabei wird folgendes beinhaltet:

  • Detaillierte Beschreibungen des Werkes bzw. der Aufgabenstellung: Diese beinhaltet die genaue Beschreibung dessen, was genau das Abkommen umfasst. Es sollte so detailliert wie möglich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Liefertermin und Lieferform: Das Datum und die Art und Weise, wie die Arbeit abgeschlossen und geliefert werden soll, sollte klar definiert sein.
  • Honorar und Zahlungsvereinbarungen: Es sollte deutlich angegeben werden, wie und wann die Zahlung erfolgen soll. Es kann hilfreich sein, eine Klausel hinzuzufügen, in der festgelegt ist, was passiert, wenn die Zahlung verspätet oder nicht geleistet wird.
  • Abnahme: Dies beinhaltet die Bedingungen, unter denen die Arbeit als abgeschlossen und zufriedenstellend betrachtet wird. Sollte auf jeden Fall deutlich im Vertrag definiert sein.
  • Einbeziehung von Nutzungsverträgen: Falls es spezifische Vereinbarungen gibt, die die Nutzung des erstellten Werks betreffen, sollten diese ebenfalls aufgenommen werden.
  • Kündigung durch Auftraggeber oder Auftragnehmer: Es ist wichtig, die Kündigungsklausel im Vertrag zu haben, wo festgelegt wird, unter welchen Bedingungen beide Parteien den Vertrag beenden können.

Wie unterscheidet sich der Werkvertrag von der Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeit- oder Leiharbeit) verleiht ein Personaldienstleister einem Kundenunternehmen einen Zeitarbeiter. Verliehene Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma werden durch diese bezahlt, während Mitarbeiter, die unter einem Werkvertrag arbeiten, ihren Lohn durch den Auftraggeber beziehen. Ein entscheidender Faktor, in der sich ein Werkvertragsverhältnis von einer Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet, ist das arbeitsvertragliche Direktionsrecht. Durch dieses Recht wird geklärt, wer die Erlaubnis hat, der Arbeitskraft Anweisungen zu geben. Im Werkvertrag ist geregelt, dass die Firma, bei der der Mitarbeiter tatsächlich angestellt ist, die Weisungsbefugnis behält. Ein Zeitarbeiter ist bei einem Personaldienstleister angestellt, erhält aber seine Anweisungen durch den Entleiher.

Weiterlesen

Unsere neuesten Blogbeiträge

Geschichte und Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland

Die Zeitarbeit ist heutzutage ein beliebtes Instrument, um kurzfristigen Personalbedarf zu decken. Die Vermittlung von Arbeitskräften existiert in Deutschland allerdings schon seit über 100 Jahren und ist dauerhaft Gegenstand der Veränderung.
Weiterlesen

Die strategische Bedeutung eines Vendor Management Systems

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, externe Mitarbeiter effizient zu managen. Ein VMS bietet die Lösung: Es automatisiert Prozesse, schafft Transparenz und minimiert Risiken. Entdecken Sie, wie ein VMS Ihr Geschäft optimieren kann.
Weiterlesen
Glossar
3
 Minuten

Wie werden Verrechnungssätze in der Zeitarbeit angewendet?

Wenn ein Zeitarbeitnehmer einem Kundenunternehmen überlassen wird, bekommt dieser sein Gehalt durch den Personaldienstleister als Teil des Honorars ausgezahlt. Wovon hängt jedoch dieses Honorar ab und wie wird es in der Praxis berechnet?
Weiterlesen