Neuer Mindestlohn in der Zeitarbeit seit November 2024

Seit November gilt der neue Mindestlohn für Zeitarbeiter. Die einheitliche Lohnuntergrenze stärkt soziale Gerechtigkeit, verhindert Lohndumping und schafft faire Bedingungen. Erfahren Sie, was die Änderung bedeutet und wer davon betroffen ist.
Von
Charlotte Hagemann
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Seit dem 1. November 2024 regelt die sechste Verordnung zur Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung verbindliche Mindeststundenlöhne für Zeitarbeitnehmende in Deutschland. Die neuen Mindestlöhne gelten deutschlandweit einheitlich und betragen:

  • 1. November 2024 bis 28. Februar 2025: 14,00 EUR brutto pro Stunde
  • 1. März 2025 bis 30. September 2025: 14,53 EUR brutto pro Stunde

 Die Verordnung greift die häufig kritisierte, schlechtere Bezahlung von Zeitarbeitnehmenden im Vergleich zu regulär Beschäftigten auf und setzt so ein Zeichen für mehr soziale Gerechtigkeit. Sie verfolgt das Ziel, Lohndumping zu verhindern, die soziale Absicherung von Zeitarbeitnehmenden zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Arbeitgebern zu beseitigen.

Die Regelung schafft verbindliche Standards für faire Arbeitsbedingungen und ist zunächst bis zum 30. September 2025 befristet. Während dieser Zeit wird ihre Wirkung evaluiert, um bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

Wen betrifft die Verordnung?

Die Regelung gilt für alle Zeitarbeitnehmenden, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Das umfasst:

  • Arbeitnehmende, die in Deutschland von Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden
  • Arbeitnehmende ausländischer Unternehmen, die nach Deutschland entsandt werden

Ihr Ziel ist es, gleiche Mindeststandards für alle Beschäftigten zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Arbeitgebern zu vermeiden.

Regelung zur Fälligkeit des Lohns

Ein zentraler Punkt der Verordnung betrifft die Fälligkeit des Mindestlohns:
Das Entgelt muss spätestens am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats ausgezahlt werden. Für über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende Stunden gelten Ausnahmen. In solchen Fällen können tarifvertragliche Regelungen, beispielsweise zu Arbeitszeitkonten, greifen.

Fazit

Die neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit ist ein entscheidender Schritt in Richtung mehr sozialer Gerechtigkeit und unterstreicht, dass die Branche anderen in wichtigen Bereichen voraus ist, indem sie ein Zeichen für fairere Arbeitsbedingungen setzt. Sie schafft faire und transparente Bedingungen für Arbeitnehmende und stärkt gleichzeitig die Regulierung des Wettbewerbs in der Branche. Für Unternehmen bedeutet die Verordnung, ihre Abrechnungs- und Beschäftigungsmodelle an die neuen Standards anzupassen. Gleichzeitig eröffnet sie die Möglichkeit, langfristig eine stärkere soziale Absicherung und mehr Stabilität in der Zeitarbeit zu schaffen.

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