Arbeitnehmerüberlassung beschreibt den Prozess, bei dem ein Personaldienstleister einem Kundenunternehmen einen oder mehrere Zeitarbeiter verleiht. In manchen Fällen hat das Kundenunternehmen einen großen Bedarf an Arbeitskräften, für die die Zeitarbeitsfirma dann aufkommen muss. Da das zeitaufwändig und kompliziert sein kann, besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Master Vendor zu bestellen. Darunter versteht man einen Personaldienstleister, der sich um die Planung und Koordination der Zeitarbeiter kümmert. Er fungiert als Hauptlieferant, der die offenen Stellen des Kundenunternehmens weitestgehend von seinem eigenen Personalpool besetzt. Falls der Master Vendor den Bedarf nicht komplett mit den Zeitarbeitern der eigenen Firma decken kann, bezieht er den Rest von Co-Lieferanten (Second Tiers). Bei diesen handelt es sich um andere Personaldienstleister mit eigenen Mitarbeitern. Sowohl die Zeitarbeiter der eigenen Firma als auch die Leiharbeiter der Co-Lieferanten obliegen der Koordination des Master Vendors.
Das System des Master Vendors zeichnet sich maßgeblich durch seine aktive Rolle in der Planung und Umsetzung aus. Führt er seine Tätigkeiten direkt beim Kundenunternehmen aus, wird dies auch als On-Site-Management bezeichnet. Die Arbeitsbedingungen zwischen den beiden Parteien sind in einem Rahmenvertrag geregelt. Zu den Hauptaufgaben des Master Vendors gehören die Beschaffung der benötigten Zeitarbeiter, insbesondere durch die eigenen Mitarbeiter, wenn erforderlich durch weiterer Mitarbeiter von anderen Zeitarbeitsfirmen in der Nähe. Hier ist es unbedingt erforderlich, dass Entleiher und Co-Lieferanten einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) abschließen. Meist schließt der Master Vendor diese für den Entleiher in dessen Namen. Ohne eine ausreichende vertragliche Absicherung würde ein Kettenverleih vorliegen: Man spricht von einem Kettenverleih, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen einen Mitarbeiter an einen Entleiher überlässt und dieser den Mitarbeiter dann wiederum an ein weiteres Unternehmen ausleiht. Ohne einen AÜV ist dies laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) rechtswidrig und würde mit hohen Bußgeldern für den Kundenbetrieb und dem dritten Unternehmen sanktioniert werden. Nachdem alle Arbeitskräfte beschaffen wurden, übernimmt der Master Vendor dann die Planung und Kontrolle des gesamten verliehenen Personals.
Master Vendors vereinfachen den Prozess der Personalbeschaffung, bringen aber auch Einschränkungen mit sich.
Vorteile:
Nachteile:
Neben dem Master Vendor gibt es noch andere Modelle der Personalbeschaffung in der Zeitarbeitsbranche. Besonders beliebt sind dabei Neutral Vendor. Wie der Master Vendor fokussiert sich der Neutral Vendor auf die Beschaffung von benötigten Mitarbeitern. Dabei kann er jedoch dadurch überzeugen, dass es sich nicht um einen Angestellten eines konkreten Personaldienstleisters handelt. Neutral Vendors stellen dem Entleiher ein großes, dezentrales und digitales Netzwerk an Zeitarbeitsfirmen und ihren Mitarbeitern zur Verfügung, aus denen sich der Kunde selbst das passende Personal aussuchen kann. Durch diese erweiterten Auswahlmöglichkeiten können die Zeitarbeiter mit ihren individuellen Qualifikationen besser auf die offenen Stellen gematcht werden. Zusätzlich dazu gibt es noch andere Modelle in der Personaldienstleister-Branche:
Master Vendor können die Personalbeschaffung vereinfachen, indem sie sich um die Vermittlung und Koordination benötigter Mitarbeiter kümmern. Sie bringen eine höhere Sicherheit, gezielte Planung und einen geringeren Aufwand für das Kundenunternehmen mit sich. Da sie aber an bestimmte Personaldienstleister gebunden sind, verlieren sie an Neutralität und Flexibilität. Dagegen können Neutral-Vendor-Plattformen - wie zum Beispiel Jobkey - ein digitales Netzwerk mit einem erweiterten Zugriff auf einen Talentpool an qualifizierten Arbeitskräften bieten, in welchem der Kunde neue Mitarbeitende identifizieren kann.