Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) beschreibt eine temporäre Form der Beschäftigung. Sie ist auch unter den Synonymen Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing bekannt. Alle diese Begriffe beschreiben dasselbe Prinzip: Eine Zeitarbeitsfirma überlässt für eine bestimmte Zeit einen Zeitarbeiter an ein Kundenunternehmen. Obwohl die Arbeitskraft ihre Tätigkeiten dort verrichtet, bleibt sie fest bei der Zeitarbeitsfirma, auch als Personaldienstleister bekannt, angestellt. Die Zeitarbeitsfirma überlässt ihre Zeitarbeiter an Kundenunternehmen, beispielsweise wenn diese eine hohe saisonale Nachfrage haben, die sie mit ihrem Stammpersonal nicht decken können, oder wenn es kurzfristige Ausfälle im Personal gibt. Zwischen den beiden Parteien, dem Personaldienstleister und dem Kundenunternehmen, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) abgeschlossen, in dem Rahmenbedingungen wie die Höchstüberlassungsdauer festgelegt werden.
Bei der Zeitarbeit handelt es sich immer um ein temporäres Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Arbeitnehmer. "Temp-to-Perm" ("Temporary to Permanent") beschreibt den Prozess, bei dem ein Zeitarbeiter von der temporären Beschäftigung in eine Festanstellung übernommen wird. Es handelt sich also um eine Mischform aus Arbeitnehmerüberlassung und anschließender Personalvermittlung. Nach Ablauf der temporären Einsatzzeit kann sich das Kundenunternehmen dazu entscheiden, die Arbeitskraft fest anzustellen. Geschieht dies nicht, bleibt der Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Zeitarbeitsnehmer bestehen und der Einsatz beim Kunden endet. Der Zeitarbeiter wird weiterhin an andere Kundenunternehmen überlassen.
Temp-to-Perm unterscheidet sich von der reinen Personalvermittlung, bei der Personal direkt an ein Unternehmen vermittelt wird. Bei der direkten Vermittlung (Permanent Placement) sucht der Personaldienstleister passende Kandidaten und erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine einmalige Provision vom Kundenunternehmen. Bei Temp-to-Perm ist hingegen die Übernahme nach einer gewissen, vorab definierten Dauer kostenfrei möglich. Dies wird meist in dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt. Eine frühzeitige Übernahme entgegen dieser Regelung ist meist unter Absprache mit dem Personaldienstleister gegen eine Gebühr möglich.
Temp-to-Perm hat sich zu einem beliebten Arbeitsinstrument entwickelt. Für das Kundenunternehmen hat es den entscheidenden Vorteil, dass ein Arbeitnehmer "getestet" werden kann, bevor er fest angestellt wird. Dadurch wird das Risiko vermindert, eine Arbeitskraft einzustellen, die fachlich und/oder persönlich nicht zum Unternehmen oder zur spezifischen Stelle passt. Der Kunde bleibt so flexibel in seiner Entscheidung und kann gleichzeitig die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung nutzen, um personalarme und nachfragestarke Phasen zu überbrücken.
Auch der Zeitarbeiter lernt das Kundenunternehmen unter Realbedingungen kennen und kann während seines Einsatzes abwägen, ob das Unternehmen und die Stelle zu ihm passen. Sollte sich mindestens eine der beiden Parteien dazu entscheiden, dass eine Festanstellung nicht sinnvoll wäre, bleibt der Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeiter und dem Personaldienstleister bestehen. In den meisten Fällen wird ein Einsatzzeitraum von ca. 6 Monaten, die Spanne liegt meist zwischen 3 bis 12 Monaten, festgelegt, bevor eine Festanstellung erfolgt.
Ein rechtlicher Aspekt, der bei dem Wechsel von temporärer zu permanenter Arbeit zu beachten ist, ist die Höchstüberlassungsdauer. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt die maximale Zeitspanne fest, die ein Zeitarbeiter einem Kundenunternehmen verliehen werden darf. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt i. d. R. gemäß § 1 AÜG Absatz 1b 18 Monate, sofern diese nicht durch eine Pause von mehr als als 3 Monaten unterbrochen wurde. Die Dauer kann durch tarifvertragliche Abmachungen verlängert werden. Die Höchstüberlassungsdauer ist arbeitnehmerbezogen - das bedeutet, dass die Einsatzzeit eines Leiharbeiters auch dann einbezogen wird, wenn er zuvor über einen anderen Personaldienstleister eingesetzt wurde. Maßgeblich ist also die Gesamteinsatzdauer, die sich auf einen bestimmten Mitarbeiter bezieht, nicht auf spezifischen Einsatz. Mit Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer gilt das Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Zeitarbeitnehmer als unwirksam. Dies führt automatisch zu einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter.