Wenn ein Zeitarbeitnehmer einem Kundenunternehmen überlassen wird, bekommt dieser sein Gehalt durch den Personaldienstleister als Teil des Honorars ausgezahlt. Wovon hängt jedoch dieses Honorar ab und wie wird es in der Praxis berechnet?
Je nach Branche müssen Zeitarbeitnehmer potenziell gesundheitsgefährdende Tätigkeiten ausüben. Der Arbeitgeber muss hierbei Vorkehrungen treffen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ein Teil davon ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA).