Gilt das Lieferkettengesetz für die Zeitarbeit?

Das Lieferkettengesetz soll zu einer Verbesserung der Menschen- und Umweltrechte auf internationaler Ebene beitragen. Aber: Wie wird das Gesetz in Deutschland umgesetzt? Was haben Personaldienstleister und Kundenunternehmen zu beachten?
Von
Nelly Prüß
Newsletter
Kein Spam, sondern laufend interessante Artikel, exklusive Interviews und spannende News direkt in ihrem Posteingang.
Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Die EU-Länder haben 2024 für ein gemeinsames Lieferkettengesetz gestimmt. Dieses soll Umwelt- und Menschenrechte in den globalen Lieferketten sichern. Als relevante Risikofelder benennt das Gesetz, insbesondere Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit, problematische Anstellungs- und Arbeitsbedingungen sowie Umweltschädigungen. Diese sollen mit dem Lieferkettengesetz weitestgehend eingedämmt werden, indem Unternehmen Verstöße überprüfen und gegebenenfalls sanktionieren sollen. Die EU sah dabei ursprünglich vor, Unternehmen ab einer Größe von 500+ Mitarbeitern und einem weltweiten Mindestumsatz von mehr als 150 Millionen Euro dazu zu verpflichten. Nach langen Debatten wurde der Entwurf abgeschwächt; nur für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einer jährlichen Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro ist das Gesetz verpflichtend. Die konkrete Umsetzung der Richtlinie obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Das Lieferkettengesetz in Deutschland

Die Richtlinie ist für Deutschland verpflichtend, obwohl ursprünglich ein Veto gegen den Gesetzesentwurf eingelegt wurde. Es wurde befürchtet, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen könnten, weshalb sich die Bundesregierung bei der Abstimmung in Brüssel enthielt. Da jedoch eine Mehrheit für die Richtlinie gestimmt hat, muss jeder EU-Staat diese in ihr jeweiliges nationales Recht einfügen. Das deutsche Recht beinhaltet bereits seit dem Inkrafttreten im Jahr 2023 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das aber durch die neue Richtlinie weiter verschärft wurde. Zuvor war es nur an Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gerichtet. Nun sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichtet, sicherzustellen, dass die in ihren Lieferketten tätigen Personen unter Bedingungen beschäftigt werden, die den international anerkannten Arbeitsstandards entsprechen. Der Schwellenwert der Arbeitnehmerzahl soll in erster Linie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens abbilden.

In einer Lieferkette sind alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens inkludiert sowie alle Schritte im In- und Ausland, die zu ihrer Herstellung bzw. Erbringung erforderlich sind. Das Unternehmen muss also einen Überblick über die gesamte Lieferkette behalten und trägt die Verantwortung hinsichtlich der Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards. Im LkSG sind dafür bestimmte Sorgfaltspflichten verankert (§ 3 Abs. 1 Satz 2 LkSG):

  • Die Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • Das Einrichten eines Risikomanagements
  • Das Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen
  • Die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung
  • Die Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Die Einrichtung von Beschwerdeverfahren
  • Die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement

Die deutsche Behörde, die das Einhalten des LkSG beaufsichtigt, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Es ist für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Das BAFA überprüft, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen und versucht, Verstöße zu verhindern und zu beseitigen. Wird ein Verstoß festgestellt, ist das Bundesamt befugt, Zwangs- und Bußgelder zu verhängen. Ferner unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten und stellt dafür ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung:

  • Entwicklung und Veröffentlichung von Handreichungen (Flyer, Infotexte usw.);
  • Entwicklung und fortlaufende Aktualisierung eines FAQ-Katalogs in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS);
  • Branchendialoge als Unterstützungsangebot für Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen. Bis jetzt wurden Branchendialoge für die Automobilindustrie und die Energiewirtschaft eingeführt, mehr sind in Anbahnung.

Das Lieferkettengesetz in der Zeitarbeitsbranche

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer in ihren Lieferketten unter fairen Bedingungen beschäftigt werden, die bestimmten Arbeitsstandards entsprechen. Das gilt bei einer Beschäftigung von mindestens 1.000 Mitarbeitern. In diesem Schwellenwert sind auch in der Regel Zeitarbeiter inkludiert, solange sie bereits über sechs Monate in dem gleichen Kundenunternehmen tätig sind. Des Weiteren müssen natürlich auch Personaldienstleister, die den Mindestwert an Leiharbeiter beschäftigen, das LkSG befolgen. Auch Zeitarbeiter haben ein Recht auf angemessene Bezahlung, faire Arbeitszeiten, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen sowie Schutz vor Diskriminierungen. Leider geht das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht auf die Besonderheit der Arbeitnehmerüberlassung ein. Generell wird von "Arbeitnehmer" gesprochen, der Begriff wird jedoch nicht näher definiert.

Das BAFA vertritt den Standpunkt, maßgeblich sei der allgemeine Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB. Demnach zeichnet sich ein “Arbeitnehmer” dadurch aus, im Dienste eines anderen zur Leistungserbringung verpflichtet zu sein, d.h. die Person kann im Wesentlichen seine Tätigkeit nicht frei gestalten. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände entscheidend, auf die Bezeichnung des Verhältnisses im Vertrag kommt es nicht an. Nicht als Arbeitnehmer versteht das BAFA daher unter anderem freie Mitarbeiter und Selbstständige, Personen, bei denen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis im Geschäftsjahr mehr als sechs Monate ruhen, Auszubildende, Praktikanten und Volontäre. In Bezug auf die Zeitarbeit gibt es also keine spezifischen Informationen, ob diese direkt vom Gesetz erfasst wird. Die genaue Anwendung des Gesetzes auf Zeitarbeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der konkreten Ausgestaltung der Lieferbeziehungen und der Art der Tätigkeiten, die von Zeitarbeitskräften ausgeführt werden. Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern kann allerdings in die Sorgfaltspflichten eines Unternehmens einbezogen werden, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten.

Unterstützung bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes

Die EU-Richtlinie und das davon abgeleitete LkSG stehen mitunter in der Kritik. Bemängelt wird dabei besonders der Arbeitsaufwand, der für die Unternehmen anfällt. Jedes Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitern muss sicherstellen, dass sich alle, für das Produkt/die Dienstleistung involvierten Parteien an die Menschen- und Umweltrechtsstandards halten. Es müssen Risikoanalysen durchgeführt werden, die den eigenen Geschäftsbereich sowie den der unmittelbaren Zulieferer umfassen und die Bereiche identifizieren sollen, die besonders hohe menschenrechtliche Risiken bergen. An erster Stelle ist dafür Transparenz und Kenntnis der eigenen Lieferkette erforderlich. Das Einhalten der Sorgfaltspflichten von Drittunternehmen von außen zu überprüfen, ist äußerst schwierig und mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Der Präsident des Außenhandelsverbandes BGA, Dirk Jandura, befürchtet einen wettbewerbsmindernden Anstieg an Bürokratie und der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian sieht "für Unternehmen eine große Belastung, weltweite Lieferketten und direkte sowie indirekte Geschäftspartner zu kontrollieren".

Zur Unterstützung können Unternehmen digitale Tools heranziehen, die die Berücksichtigung des Lieferkettengesetzes vereinfachen. Anhand von Softwares können Lieferanten und andere involvierte Parteien überprüft werden, nachdem diese in das System integriert wurden. In die Risikoanalyse werden verschiedenste Daten über Lieferanten, deren Standorte, Branchen und andere relevante Faktoren einbezogen und automatisch analysiert, um potenzielle Risiken zu identifizieren und Prioritäten für die Risikominderung festzulegen. Wird ein Risiko erkannt, schlagen die Tools sinnvolle nächste Schritte vor, die eingeleitet werden sollten. Die meisten Plattformen bieten dazu die automatisierte Erfassung von entsprechenden Berichten gegenüber dem Kunden oder dem BAFA an.

Insbesondere der Zeitarbeitsbranche eröffnen sich einige Probleme hinsichtlich des Lieferkettengesetztes. Drittunternehmen, die als mittelbare Zulieferer fungieren, werden in der Lieferkette inkludiert, solange eine Vertragsbeziehung besteht. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personaldienstleister, die einem Kundenunternehmen durch einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Mitarbeiter vermitteln. Jedoch kann man aus dem Gesetzestext nicht genau herauslesen, ob Zeitarbeit allgemein in die Lieferkette fällt. Unternehmen müssen die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf ihre spezifische Situation prüfen. Auch hier ist eine Kontrolle der Drittunternehmen von außen schwierig und zeitaufwändig. Plattformen wie Jobkey, die die rechtskonforme Überlassung von benötigten Zeitarbeitnehmern vereinfachen, können hierbei das Kundenunternehmen unterstützen. Jobkey prüft Personaldienstleister vor der Vermittlung und kann dem Entleiher dadurch bei der Auswahl eines zulässigen Verleihers assistieren.

Weiterlesen

Unsere neuesten Blogbeiträge

Neuer Mindestlohn in der Zeitarbeit seit November 2024

Seit November gilt der neue Mindestlohn für Zeitarbeiter. Die einheitliche Lohnuntergrenze stärkt soziale Gerechtigkeit, verhindert Lohndumping und schafft faire Bedingungen. Erfahren Sie, was die Änderung bedeutet und wer davon betroffen ist.
Weiterlesen

Die strategische Bedeutung eines Vendor Management Systems

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, externe Mitarbeiter effizient zu managen. Ein VMS bietet die Lösung: Es automatisiert Prozesse, schafft Transparenz und minimiert Risiken. Entdecken Sie, wie ein VMS Ihr Geschäft optimieren kann.
Weiterlesen

Geschichte und Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland

Die Zeitarbeit ist heutzutage ein beliebtes Instrument, um kurzfristigen Personalbedarf zu decken. Die Vermittlung von Arbeitskräften existiert in Deutschland allerdings schon seit über 100 Jahren und ist dauerhaft Gegenstand der Veränderung.
Weiterlesen