10 Dinge, die man über Arbeitnehmerüberlassung wissen sollte

Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein beliebtes arbeitsrechtliches Instrument, das sich mit dem Leasing von Personal beschäftigt. Um einen Einblick zu bekommen, sind hier 10 Dinge, die man über Arbeitnehmerüberlassung wissen muss!
Von
Nelly Prüß
Newsletter
Kein Spam, sondern laufend interessante Artikel, exklusive Interviews und spannende News direkt in ihrem Posteingang.
Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

1. Welche Synonyme gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ist unter einigen weiteren Begriffen bekannt, die vielen geläufig sind: Leiharbeit, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing oder auch Temporärarbeit. Im Kern haben diese Begriffe jedoch die gleiche Bedeutung. Arbeitnehmerüberlassung tritt auf, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einem Kunden (Entleiher) einen Zeitarbeitnehmer für eine festgelegte Zeit gegen Bezahlung vermittelt. Der Arbeitgeber tritt zuweilen als Personaldienstleister (PDL) auf. Wichtig ist, dass die Anstellung eines Zeitarbeiters befristet ist; er darf nur eine gesetzlich vorgegebene Dauer in einem Kundenunternehmen arbeiten, bevor er wechseln oder übernommen werden muss (siehe Höchstüberlassungsdauer).

2. In welcher Beziehung stehen die beteiligten Parteien zueinander?

Die relevanten Parteien der Zeitarbeit sind der Verleiher, der Entleiher und der Arbeitnehmer. Diese stehen in einem Dreiergespann zueinander und müssen verschiedene Rechte und Pflichten erfüllen, die vertraglich und gesetzlich vorgegeben sind:

  • Zeitarbeitnehmer - Verleiher: Der Zeitarbeiter steht in einem Arbeitsverhältnis zum Personaldienstleister. Hier greifen die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitnehmerrechte, weshalb auch nur der Verleiher weisungs- und pflichtwidriges Verhalten ahnden darf. Nach Übermittlung eines Arbeitnehmers steht dem Arbeitgeber ein Verleihstundensatz zu.
  • Verleiher - Entleiher: Der Personaldienstleister vermittelt dem Kunden einen Zeitarbeiter, wobei die Rahmenbedingungen dieses Verhältnisses über einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) geregelt werden. Auch der Stundensatz ist hier geregelt. Die Haftung des Verleihers gegenüber dem Entleiher beschränkt sich darauf, dass der Zeitarbeitnehmer den angeforderten Qualifikationen entspricht.
  • Entleiher - Zeitarbeitnehmer: Der Arbeitnehmer erbringt beim Entleiher seine Arbeitsleistung. Dieser erhält im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung das Weisungsrecht und darf somit den Zeitarbeiter bei der Ausführung seiner Leistungen dirigieren und leiten. Gleichzeitig hat der Kunde die Verpflichtung dem Arbeitnehmer gegenüber, die normal-betrieblichen Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, da hier auf rechtlicher Ebene der Grundsatz der Gleichstellung greift.

3. Welche Vorteile hat die Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein beliebtes Instrument, um den Arbeitskräftebedarf zu decken. Es kommt oft bei Auftragsspitzen zum Einsatz, beispielsweise wenn saisonbedingt die Nachfrage in einer Branche steigt. Jedoch wird Zeitarbeit auch längerfristig angewandt, zum Beispiel wenn es etwa krankheitsbedingte Ausfälle im Stammpersonal gibt oder Mitarbeiter in Elternzeit gehen. Die ausgeliehenen Zeitarbeiter weisen hierbei die erforderlichen Qualifikationen auf, die im Betrieb benötigt werden.

Das Personalleasing birgt einige Vorteile:

  • Hohe Flexibilität: Schwankungen, sowohl beim Stammpersonal als auch bei der Auftragslage, können durch den flexiblen Einsatz von Zeitarbeitern bewältigt werden. Dadurch werden Personalengpässe vermieden und Wachstumsphasen erfolgreich ausgenutzt.
  • Verringerung der Kosten: Kurzfristig benötigtes Personal kann direkt von einer Zeitarbeitsfirma in der Nähe vermittelt werden. Dies spart Zeit und Kosten, da das Unternehmen nicht selbst nach Personal suchen muss. Zudem übernimmt der Personaldienstleister Lohnnebenkosten und Ausfallkosten der Zeitarbeitnehmer.
  • Geringeres Risiko: Zeitarbeitnehmer werden nur für einen befristeten Zeitraum entliehen. Gegenüber Festangestellten ist das Risiko bei ausbleibenden Aufträgen und notwendigen Einsparungen geringer, da die Zeitarbeiter bei fehlender Arbeit nicht weiter eingesetzt werden und das Kundenunternehmen nicht für die entstandenen Personalkosten aufkommen muss.

Nach Ablauf der Einsatzzeit kann sich ein Kundenunternehmen nach Absprache mit dem Personaldienstleister dazu entscheiden, den Zeitarbeiter in die Festanstellung zu übernehmen. Das wird als Temp-to-Perm, also Temporary to Permanent, bezeichnet. Für den Kunden hat es den Vorteil, dass ein Arbeiter getestet und eingearbeitet werden kann, bevor sich dazu entschieden wird, ihn als festen Mitarbeiter zu übernehmen.

4. Wie lange gibt es die Arbeitnehmerüberlassung schon in Deutschland?

Bereits in den 1920er Jahren wurde das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräften gesetzlich geregelt. Personalleasing, wie wir es in seiner heutigen Form kennen, entwickelte sich jedoch erst in der Nachkriegszeit des Zweiten Weltkriegs. Ursprünglich wurde die erste Zeitarbeitsfirma in den USA gegründet, das Konzept wurde aber auch schnell in Europa aufgegriffen. 1962 gründete das schweizerische Unternehmen AIDA Interim erstmals eine Niederlassung in Deutschland. Später stellte die Bundesanstalt für Arbeit jedoch einen Strafantrag, da sie ihr Monopol der Arbeitsvermittlung bedroht sah. 1972 trat das “Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung” in Kraft, durch das ein sozialer Mindestschutz für Zeitarbeiter sichergestellt wurde. Bis heute befindet sich die Gesetzesgrundlage in stetigem Wandel und wird durch Reformen angepasst. 2008 verabschiedete das Europäische Parlament Richtlinien für Arbeitnehmerüberlassung, die später beispielsweise durch den Grundsatz der Gleichstellung in das deutsche Gesetz integriert wurden.

5. Wie ist der aktuelle Stand des Zeitarbeitsmarkts?

Personalleasing findet branchenübergreifend Anwendung. Ein Verbot der Überlassung existiert nur in der Fleischindustrie und im Bauhauptgewerbe. Laut der Bundesagentur für Arbeit gab es 2022 etwa 830.000 Zeitarbeiter, die von mehr als 10.000 Dienstleistern verliehen wurden. Zeitarbeiter entsprechen ca. 2 % der arbeitenden Bevölkerung, wobei vor allem Produktionsberufe das größte Tätigkeitsfeld sind. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2021 das Gesamtmarktvolumen rund 31 Milliarden Euro betrug. Durch die ständige Weiterentwicklung im Bereich der Personalentwicklung entstehen neue B2B-Lösungen, die zur Verbesserung der Koordination des Zeitarbeitsmarkts beitragen. Marktplätze wie jener von Jobkey, ermöglicht eine ideale Beschaffung von Arbeitskräften. Indem Unternehmen durch digitale Technik auf ein Netzwerk von Zeitarbeitsfirmen zugreifen, kann die Besetzung von Mitarbeitern in offene Stellen erleichtert werden.

6. Benötige ich als Personaldienstleister eine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung?

Grundsätzlich wird eine Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte benötigt. Diese wird von der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Eine Erlaubnis können sowohl natürliche als auch juristische Personen erhalten, ebenso wie Personengesellschaften. Die Beantragung der Erlaubnis ist mit Gebühren verbunden. Zunächst wird die Erlaubnis auf ein Jahr befristet; spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann eine Verlängerung beantragt werden. Wenn drei Jahre in Folge Arbeitnehmerüberlassung betrieben wurde, kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. Für die Erteilung der Lizenz sind einige Voraussetzungen relevant:

  • Das Gewerbe muss ordnungsgemäß betrieben werden;
  • Es müssen Fachkenntnisse für die Beschäftigung von Arbeitnehmern vorhanden sein;
  • Es liegen angemessene Arbeitsbedingungen für die Zeitarbeitnehmer vor;
  • Es liegen ausreichend finanzielle Mittel vor, um die Lohn- und Gehaltszahlung der Zeitarbeitnehmer sicherzustellen.

Die zuständige Agentur für Arbeit überprüft im Rahmen von Betriebsprüfungen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.

7. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Arbeitnehmerüberlassung?

Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Verleihers in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Diese Gesetze dienen der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2008/104/EG, auch bekannt als Leiharbeitsrichtlinie. Dabei werden zum Beispiel Equal Treatment und Equal Pay festgelegt, sowie die Höchstüberlassungsdauer. Diese sind wichtige Grundsätze, die ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis sicherstellen. Sie gewähren dem Zeitarbeiter das Recht auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie dem Stammpersonal. Equal Pay hingegen stellt sicher, dass Zeitarbeitnehmer bzw. Zeitarbeiter das gleiche Arbeitsentgelt wie die Stammbeschäftigten des entleihenden Unternehmens erhalten. Auch die maximale Dauer der Verleihung eines Zeitarbeiters wird festgelegt, wobei neben der gesetzlichen Vorlage auch immer Tarifverträge zu beachten sind. Die Gesetze zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung können im AÜG nachgelesen werden.

8. Welche Bedeutungen haben Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung?

In Deutschland gibt es zwei gültige Flächentarifverträge für die Zeitarbeitsbranche, die die DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) geschlossen haben. 2023 schlossen sich die beiden Verbände zu dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zusammen, die jeweiligen Tarifverträge gelten vorerst weiterhin. Dem Personaldienstleister und seinem Kunden wird gestattet, von gesetzlichen Vorgaben durch Tarifverträge abzuweichen. Auch hier gelten Rahmenbedingungen, allerdings wird den Parteien meist ein größerer Spielraum gewährt. Statt der festgelegten 18 Monate, die ein Zeitarbeiter maximal in einem Unternehmen verbringen darf, kann die Höchstüberlassungsdauer durch eine tarifliche Einigung erhöht werden. Auch in das Gleichstellungsprinzip, sprich das Equal Pay und Equal Treatment, kann ein Tarifvertrag eingreifen. Obwohl das AÜG eine Angleichung des Gehalts nach spätestens 9 Monaten ununterbrochener Einsatzdauer vorsieht, kann die Grenze verschoben werden. Trotzdem dürfen auch dabei 15 Monate nicht überschritten werden.

9. Wie ist die Entlohnung in der Zeitarbeit geregelt?

In der Regel besteht der relevante Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeiter und dem Personaldienstleister, während dieser mit dem Kunden einen Überlassungsvertrag abschließt. Dementsprechend bekommt die Arbeitskraft seine Entlohnung für die bei Kunden erbrachte Leistung durch die Zeitarbeitsfirma ausgezahlt. Dabei wird dem Verleiher ein Verleihstundensatz gewährt. Bei der Entlohnung des Mitarbeiters sind einige Punkte zu beachten:

  • Entgeltgruppe: Die Entlohnung richtet sich nach der Entgeltgruppe gemäß der Tätigkeit des Zeitarbeiters. Tariflich wurden 10 Entgeltgruppen beschlossen, die sich nach der benötigten Qualifikation richten. Es gilt: Je höher die benötigte Qualifikation und Anforderungen an den Job sind, desto höher auch die Einstufung. Auch die Vergütung wird daran angepasst.
  • Mindestlohn: Auch der geringste Tariflohn der Zeitarbeit darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten; er wird in regelmäßigen Abständen daran angepasst. 2022 einigten sich die Tarifparteien auf einen etwas darüber liegenden Betrag, um die Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche attraktiv zu gestalten. Zuletzt wurde 2024 der geringste stündliche Tariflohn auf 13,50 Euro angehoben.
  • Equal Pay: Equal Pay garantiert dem Arbeitnehmer eine faire Bezahlung, die schrittweise an die des vergleichbaren Stammpersonals eines Unternehmens angeglichen wird. Um die korrekte Entlohnung sicherzustellen, haben sie gegenüber des Entleihers einen Auskunftsanspruch.

10. Wann liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor?

Es gibt verschiedene Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes, die nicht unter Arbeitnehmerüberlassung fallen:

  • Werkvertrag: Ein Werkvertrag findet Anwendung, wenn ein Unternehmen für ein anderes tätig wird. Dabei wird den Angestellten zwar ein Ziel vorgegeben, die Ausführung obliegt jedoch immer noch der Weisung des angeheuerten Unternehmens. Werkverträge fallen deshalb nicht unter das AÜG.
  • Dienstvertrag: Bei einem Dienstvertrag schuldet der Dienstnehmer eine bestimmte Dienstleistung, die er, wenn ihm das vertraglich erlaubt ist, auch durch Erfüllungsgehilfen, die nach seiner Weisung arbeiten, erbringen kann. Hierbei werden die Arbeitnehmer nicht von einem Verleiher gestellt.
  • Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Obwohl es sich hierbei faktisch um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt, findet sie in einer unerlaubten Form statt. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn keine Erlaubnis zur Überlassung vorliegt oder kein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen wird. Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist illegal und somit mit hohen Sanktionen behaftet.

Arbeitnehmerüberlassung ist ein vielseitiges Instrument, um den Personalbedarf zu decken und Recruiting zu vereinfachen. Sie bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die sich Unternehmen zu Nutze machen können. Plattformen wie Jobkey verbessern dabei die Personalbeschaffung und das Management des externen Personals, sodass offene Arbeitsstellen mit den geeigneten Zeitarbeitern besetzt und Kosten gespart werden.

Weiterlesen

Unsere neuesten Blogbeiträge

Neuer Mindestlohn in der Zeitarbeit seit November 2024

Seit November gilt der neue Mindestlohn für Zeitarbeiter. Die einheitliche Lohnuntergrenze stärkt soziale Gerechtigkeit, verhindert Lohndumping und schafft faire Bedingungen. Erfahren Sie, was die Änderung bedeutet und wer davon betroffen ist.
Weiterlesen

Geschichte und Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland

Die Zeitarbeit ist heutzutage ein beliebtes Instrument, um kurzfristigen Personalbedarf zu decken. Die Vermittlung von Arbeitskräften existiert in Deutschland allerdings schon seit über 100 Jahren und ist dauerhaft Gegenstand der Veränderung.
Weiterlesen

Die strategische Bedeutung eines Vendor Management Systems

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, externe Mitarbeiter effizient zu managen. Ein VMS bietet die Lösung: Es automatisiert Prozesse, schafft Transparenz und minimiert Risiken. Entdecken Sie, wie ein VMS Ihr Geschäft optimieren kann.
Weiterlesen